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Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (Bescheinigung gemäß §§ 7h und 10f, Einkommensteuergesetz (EStG)

Kurzinformationen

Für Bauvorhaben in Sanierungsgebieten können erhöhte steuerliche Absetzungen- unabhängig von einer eventuellen Förderung- nach § 7h EStG in Verbindung mit den Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB nur dann geltend gemacht werden, wenn diese Bauvorhaben den Sanierungszielen entsprechen, der Bauherr zu deren Durchführung verpflichtet ist.

Für die Erteilung der Bescheinigung nach § 7h Abs. 1 Satz 1 EstG sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

  • Anordnung eines Modernisierungsgebotes durch die Gemeinde zur Beseitigung von Missständen
  • Anordnung eines Instandsetzungsgebotes durch die Gemeinde zur Behebung von Mängeln
  • Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde


Maßnahmen, die ohne eine der vorgenannten Verpflichtungen durchgeführt werden, sind nicht berücksichtigungs- und bescheinigungsfähig.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 7h; 10f Einkommenssteuergesetz
  • R 7h Abs. 4 Einkommenssteuerrichtlinie

Kosten

10,00 €

Ansprechpartner

Bauverwaltung
Angela Reiniger
Markt 11

Telefon (035365) 89128
Telefax (035365) 89140