- Start
- » Umlage zu Wasser- und Bodenverbänden
Umlage zu Wasser- und Bodenverbänden
Die Stadt Uebigau-Wahrenbrück erhebt von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten aller im Verbandsgebiet liegenden Flächen außer den Eigentumsflächen von Bund, Land und Kreis kalenderjährlich eine Umlage der von ihr an die Gewässerverbände zu leistenden Beiträge.
Die Stadt Uebigau-Wahrenbrück ist aufgrund § 2 des Gesetzes über die Bildung der Gewässerunterhaltungsverbände (GUVG) für die Flächen in ihrem Gemeindegebiet, die nicht dem Bund, dem Land und sonstigen Gebietskörperschaften gehören, gesetzliches Pflichtmitglied der Gewässerverbände "Kremitz-Neugraben" und "Kleine Elster-Pulsnitz".
Den Verbänden obliegt innerhalb ihres Verbandsgebietes gem. § 79 Abs. 1 Nr. 2 BbgWG i.V.m. § 39 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung.
Zum Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben“ gehören die Stadtteile Bahnsdorf, Beiersdorf, Beutersitz, Bomsdorf, Bönitz, Domsdorf, Drasdo, Kauxdorf, Langennaundorf, Marxdorf, München, Neudeck, Saxdorf, Uebigau, Wahrenbrück, Wiederau, Wildgrube und
Zinsdorf.
Zum Gewässerverband „Kleine Elster-Pulsnitz“ gehören die Stadtteile Prestewitz, Rothstein und Winkel.
- Gewässerverband "Kremitz-Neugraben" 8,84 € je Hektar,
- Gewässerverband "Kleine Elster-Pulsnitz" 7,50 € je Hektar
pro Kalenderjahr
vgl. § 5 Satzung über die Umlage der Verbandslasten des Gewässerunterhaltungsverbandes „Kremitz-Neugraben“ und des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“.
Markt 18
(035341) 4717-227
(035341) 155-420
Markt 18
(035341) 4717-233
(035341) 155-420