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Flurbereinigung

Kurzinformationen

Der einvernehmliche Transfer von Grundstücken an andere Beteiligte des Verfahrens zum Zwecke der Flurbereinigung ist in einem vereinfachten und kostengünstigen Verfahren möglich. Die rechtlichen Verhältnisse werden in einem sog. Flurbereinigungsplan geregelt, der nach Eintritt seiner Bindungswirkung die neuen Rechtsverhältnisse kraft Gesetzes regelt und Grundlage für die Grundbuchberichtigung in einem Zuge ist.

Beschreibung

Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte haben einen wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung des Verfahrensgebietes. Sie sind kraft Gesetzes zu einer sogenannten "Teilnehmergemeinschaft" zusammengeschlossen. Diese ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die unter der Aufsicht der Flurbereinigungsbehörde steht. Die Teilnehmergemeinschaft wählt sich einen Vorstand, der ehrenamtlich die Geschäfte seiner Mitglieder führt. Teilnehmergemeinschaften aus den unterschiedlichen Verfahrensgebieten können sich zu einem Verband zusammenschließen, der dann nach Maßgabe seiner Satzung an deren Stelle tritt.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Bauverwaltung
Angela Reiniger
Markt 11

Telefon (035365) 89128
Telefax (035365) 89140
Beate Dunkel
Markt 11

Telefon (035365) 89129
Telefax (035365) 89140
Kathrin Matschke
Heinrich-Zille-Str. 9a

Telefon (035365) 411-92