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Erlösauskehr (VermG)

Kurzinformationen

Es handelt sich hier um die Mitteilungspflicht der Kommunen über die Veräußerung ehemals volkseigener Grundstücke und Gebäude. Nach Antragstellung der verfügungsbefugten Kommune wird durch die Zuordnungsbehörde mittels Bescheid festgestellt, ob der Erlös an den Verfügenden (Kommune) oder an einen anderen Berechtigten auszuzahlen ist.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Bauverwaltung
Angela Reiniger
Markt 11

Telefon (035365) 89128
Telefax (035365) 89140