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Grundstücksangelegenheiten

Kurzinformationen

Die Gemeinde tätigt Grundstücksan- und Verkäufe zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben. Interessenten können z.B. Baugrundstücke, Gewerbegrundstücke und Investorengrundstücke erwerben aber auch Kleingärten und landwirtschaftliche Flächen pachten. Darüber hinaus werden durch Bodenordnung auch neue Bau- und Gewerbegrundstücke geschaffen. Außerdem werden Genehmigungen und Auskünfte erteilt.

Beschreibung
  • Entscheidungen über die Ausübung gesetzlicher Vorkaufsrechte nach §§ 24 ff. BauGB, d.h. Ausübung der gemeindlichen Vorkaufsrechte bzw. bei Nichtausübung Erteilung eines Negativzeugnisses
  • Entscheidungen über die Erteilung eines Zeugnisses bzw. einer Genehmigung nach §§ 3 ff. Grundstücksverkehrsgesetz
  • Erteilung der Genehmigung nach § 2 Absatz 1 Grundstücksverkehrsordnung (GVO)
  • Bestellung des gesetzlichen Vertreters bei "herrenlosen" Grundstücken nach § 11 b VermG bzw. Art. 233 § 2 Absatz 3 Satz 1 EGBGB
  • Verwaltung von Grundstücken, die der gesetzlichen Vertretung nach Art. 233 § 2 EGBGB unterliegen
  • Abwicklung von Verfahren nach den Vorschriften des Investitionsvorranggesetzes
  • Abwicklung von Verfahren nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes (sog. gütliche Vereinbarungen)
  • Bearbeitung von Anträgen nach § 3 Absatz 5 VermG auf Erteilung eines Negativattestes
Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Gebühren richten sich nach den Vorschriften der Verwaltungsgebührensatzung und der Grundstücksverkehrsordnung des Landes Brandenburg.

Ansprechpartner

Bauverwaltung
Angela Reiniger
Markt 11

Telefon (035365) 89128
Telefax (035365) 89140
Beate Dunkel
Markt 11

Telefon (035365) 89129
Telefax (035365) 89140
Kathrin Matschke
Heinrich-Zille-Str. 9a

Telefon (035365) 411-92