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Verkehrsflächenbereinigung

Kurzinformationen

Mit dem VerkehrsflächenbereinigungsG (VerkFlBerG) sollen die Rechtsverhältnisse an Verkehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstücken in den neuen Bundesländern bereinigt werden. Es geht um in Privateigentum befindliche Grundstücke, die ohne rechtliche Absicherung und ohne Klärung der Eigentumsverhältnisse mit Verwaltungseinrichtungen und öffentlichen Anlagen bebaut worden sind. Das VerkFlBerG ist nicht anzuwenden, wenn das private Grundstück bereits vor dem 09. Mai 1945 für die Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe in Anspruch genommen worden ist.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse an Verkehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstücken (Verkehrsflächenbereinigungsgesetz - VerkFlBerG)

Ansprechpartner

Bauverwaltung
Angela Reiniger
Markt 11

Telefon (035365) 89128
Telefax (035365) 89140
Beate Dunkel
Markt 11

Telefon (035365) 89129
Telefax (035365) 89140
Kathrin Matschke
Heinrich-Zille-Str. 9a

Telefon (035365) 411-92