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Sportstättennutzung

Kurzinformationen

Zur außerschulischen Nutzung stehen die Sporthallen der Grundschulen in Wahrenbrück und Uebigau zur Verfügung.

Beschreibung

Für jede Nutzung der Sportanlagen wird auf Antrag ein Vertrag abgeschlossen. Dieser kann bis zu einem Schuljahr gültig sein.

Anträge für die neue Hallenbelegung sind bis Ende September eines Jahres zu stellen. Die Nutzung der Sporthallen ist wochentags grundsätzlich von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr möglich.

 

Rechtsgrundlagen
Sporthallen Gebühren für die außerunterrichtliche Nutzung
Sporthallen Nutzungsordnung
Fristen

Sondernutzungen (kurzzeitige Nutzung) sind vier Wochen vorher zu beantragen.

Kosten

Die Berechnung der Benutzungsgebühren erfolgt vierteljährlich auf der Grundlage der Satzung .

Ansprechpartner

Hauptamt
Marion Schumann
2. Etage
Markt 11

Telefon (035365) 8910