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Baustellenzufahrt

Kurzinformationen

Genehmigung zur Errichtung von Grundstückszufahrten / Baustellenzufahrten:

  • Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung von Grundstücks- und Baustellenzufahrten
  • Überwachung und Kontrolle der erteilten Genehmigung und deren bauliche Umsetzung
  • bei Baustellenzufahrten Kontrolle der Wiederherstellung nach Beendigung der Bauarbeiten


Hinweis:
Die Errichtung einer Zufahrt an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen liegt im Zuständigkeitsbereich des entsprechenden Baulastträgers (Bund, Land, Kreis). Innerhalb der Ortsdurchfahrten wird die Genehmigung nur mit Zustimmung des Baulastträgers erteilt. Außerhalb der Ortsdurchfahrten muss die Beantragung einer Zufahrt direkt beim Straßenbaulastträger erfolgen.

Einen Antrag auf Errichtung einer Grundstücks- bzw. Baustellenzufahrt können stellen:

  • Eigentümer
  • Erbbauberechtigte
  • oder deren Bevollmächtigte
Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen
  • formloser Antrag durch den Eigentümer / Erbbauberechtigten bzw. Bevollmächtigten (Vollmacht beifügen)
  • Grundstücksangabe (wo findet das Bauvorhaben statt)
    Angabe der geplanten Nutzung und die Dauer der Nutzung
  • Lageplan mit Kennzeichnung der geplanten Zufahrt
Fristen

4 Wochen vor Baubeginn.

Ansprechpartner

Bauverwaltung
Angela Reiniger
Markt 11

Telefon (035365) 89128
Telefax (035365) 89140