• Start
  • » Hundesteuerersatzmarke

Hundesteuerersatzmarke

Kurzinformationen

Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt. Die Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke kann nur an den gemeldeten Hundehalter und deren Ehegatten erfolgen.

Beschreibung

Werden Personen zum Empfang einer Steuerersatzmarke von dem Hundehalter beauftragt, so haben diese sich auszuweisen und eine Vollmacht des Hundehalters vorzulegen und zu übergeben.

Rechtsgrundlagen
Satzung der Stadt Uebigau-Wahrenbrück über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Notwendige Unterlagen

Personalausweis

Ansprechpartner

Kämmerei
Bettina Rappsilber
Markt 18

Telefon (035341) 4717-233
Telefax (035341) 155-420