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Hundesteuerersatzmarke
Kurzinformationen
Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt. Die Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke kann nur an den gemeldeten Hundehalter und deren Ehegatten erfolgen.
Beschreibung
Werden Personen zum Empfang einer Steuerersatzmarke von dem Hundehalter beauftragt, so haben diese sich auszuweisen und eine Vollmacht des Hundehalters vorzulegen und zu übergeben.
Rechtsgrundlagen
Satzung der Stadt Uebigau-Wahrenbrück über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
Notwendige Unterlagen
Personalausweis
Ansprechpartner
Kämmerei
Bettina Rappsilber
Markt 18
(035341) 4717-233
(035341) 155-420
Markt 18
(035341) 4717-233
(035341) 155-420