Bieterverfahren: ehemalige Gaststätte – „Roter Hirsch“ OT Uebigau, Markt 8, 04938 Uebigau-Wahrenbrück
Öffentliche Ausschreibung
Ehemalige Gaststätte, Markt 8, 04938 Uebigau-Wahrenbrück, OT Uebigau
Gemarkung Uebigau, Flur 1, Flurstück 904
Grundstücksfläche: 791 m²
Baujahr: nicht bekannt, vermutet zwischen 1881 und 1920
Merkmale: Sanierungsgebiet, Denkmalbereich – Vorgaben sind zu beachten und im Vorfeld alle
Maßnahmen zu beantragen
Hiermit bieten wir Ihnen eine ehemalige Gaststätte zum Kauf an. Es handelt sich um ein gutes Investitionsobjekt in der schönen Innenstadt von Uebigau. Fragen Sie am besten noch heute nach und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit uns.
Details:
Objekt: ehemalige Gaststätte
Ort: OT Uebigau, 04938 Uebigau-Wahrenbrück
Lage: im Zentrum der Stadt Uebigau-Wahrenbrück im Ortsteil Uebigau, direkt auf dem Marktplatz
Straße: Markt 8
Baujahr: nicht bekannt, vermutet zwischen 1881 und 1920
Grundstücksfläche: 791 m²
Vermietet: nein, leerstehend
Gebäudekenndaten:
Bauweise: * Massivbauweise
* mit Erd-, Ober- und Dachgeschoss, teilunterkellert
* Außenwände Mauerwerk, einschalig, verputzt, schadhaft, Bereiche im Ober-und Dachgeschoss Fachwerk, verputzt, schadhaft
* Satteldach aus Holz, Teilbereiche saniert, nicht gedämmt, Ziegeldeckung, 3 Dachgauben, schadhaft
* Dachentwässerung aus Zink, erneuert
* Holzbalkendecken, teilweise stark schadhaft, Kellerdecke gewölbt
* Geschosstreppen aus Holz, Außentreppe mit 2 Granitstufen
Ausstattung: * Fußboden
Holzdielung, Parkett, PVC-Belag, alle stark schadhaft,
Ziegelpflaster am Hauseingang
* Innenwände
Mauer- und Fachwerk, vorwiegend verputzt und tapeziert,
schadhaft, teilweise durchfeuchtet bzw. abgängig
* Schornsteine
2 Mauerwerksschornsteine bis unter Dach, nicht nutzbar, stark versottet
* Decken
im Obergeschoss tapeziert, teilweise verkleidet, schadhaft,
Feuchteschäden bis Deckenschalung, im Erdgeschoss
Abhangdecken, stark schadhaft
* Fenster
Holzfenster älterer Bauart, vorwiegend defekt, Glasbruch,
Öffnungen teilweise mit Holzwerkstoffplatten verschlossen
* Außentüren
Hauseingangstür, zweiflügelig mit Oberlicht, Holz schadhaft,
provisorische Nebeneingangstür aus Holz auf
Gebäuderückseite
* Innentüren
Holztür zum Teilkeller, einfache Furniertüren, vorwiegend
schadhaft bzw. ausgebaut
* Sanitäre Ausstattung
keine sanitären Anlagen vorhanden
* Elektroinstallation
Ältere 230-V-Anlage mit Kraftanschluss, stillgelegt,
Deckenauslässe erkennbar, Schalter, Dosen und
Beleuchtung teilweise nicht mehr vorhanden
* Heizung
kein Wärmeerzeuger vorhanden, teilweise Gussheizkörper,
Stahlrohr, ein offener Kamin, nicht nutzbar
* Raumhöhen:
Erdgeschoss ca. 2,78 m (bis Rohdecke)
Obergeschoss ca. 2,62 m
Dachgeschoss ca. 2,15 m (ausgebauter Bereich)
Keller ca. 1,85 m
Aufteilung: Erdgeschoss:
Eingangsbereich, Flur mit Kellerabgang und Treppe zum Obergeschoss, 2 Gasträume
Obergeschoss:
Treppenflur mit Zugang Treppe zum Dachgeschoss, Flur,
5 Räume
Dachgeschoss:
1 Raum, nicht ausgebauter Dachboden
Keller:
1 Keller mit Treppe
Nutzfläche: Erdgeschoss ca. 103m²
Obergeschoss ca. 116 m²
Dachgeschoss ca. 19 m²
Denkmalschutz: ja, es besteht eine Denkmalbereichssatzung, Bodendenkmal
Stellplätze: auf Grundstück vorhanden
Garagen: nein
Freifläche: Grünfläche, Wildrasen, ein Laubgehölz
Einfriedung: Stabmattenzaun, teilweise auf alter Gebäudegrundmauer,
mit Tor an rückseitiger Zufahrt, dort kleiner Bereich mit
Grenzmauerwerk, sonst Gebäude in Grenzbebauung
Energieausweis: nicht vorhanden
Elektroanschluss: ja
Abwasseranschluss: ja
Trinkwasseranschluss: ja
Telefon: ja
Planungsrecht: gemischte Baufläche, befindet sich im Bebauungsplan
„Gewerbepark Uebigau-Nord-Innenstadt“
Sanierungsrecht: In der zweiten Abteilung des Grundbuches ist ein
Sanierungsvermerk eingetragen. Für im
Sanierungsverfahren befindliche Grundstücke werden nach
Abschluss der Sanierung Ausgleichsbeiträge durch die Stadt
als Sanierungsträger erhoben, resultierend aus der
Erhöhung des Bodenwertes am Grundstück (§ 154
BauGB). Die Höhe des Endwertniveaus des
Bodenrichtwertes für dieses Sanierungsgebiet wurde noch
nicht festgestellt.
Für die Sanierung bzw. den Ausbau des Objekts bestehen verschiedene Möglichkeiten
zur Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel.
Eine Möglichkeit stellt die Kombination aus Städtebauförderung und Wohnraumförderung
(Kombi-Förderung) dar. Im Rahmen der Städtebauförderung können bei diesem privaten
Objekt anteilig die förderfähigen Gesamtkosten für die Sanierung des Bestandsgebäudes
bezuschusst werden.
Die Städtebauförderung ist dabei als ergänzende Spitzenfinanzierung vorgesehen.
Erster Ansprechpartner für die Prüfung und Beantragung der Wohnraumförderung ist die
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Nach Abschluss der Prüfung und
Ermittlung der möglichen Förderhöhe durch die ILB kann
bestimmt werden, in welcher Höhe zusätzlich Mittel aus der
Städtebauförderung in Anspruch genommen werden können.
Alternativ besteht gegebenenfalls die Möglichkeit,
ausschließlich Städtebaufördermittel in Anspruch zu
nehmen. In diesem Fall erfolgt die Abstimmung über die
konkrete Förderhöhe mit der Stadt Uebigau-Wahrenbrück
sowie dem Sanierungsträger. Bei einer alleinigen Förderung über die Städtebauförderung
können bis zu 36 % der förderfähigen Gesamtkosten für die Sanierung der Gebäudehülle
des Bestandsgebäudes bezuschusst werden.
Die Bezuschussung langfristig rentierlicher Kosten ist jedoch ausgeschlossen.
Aufgrund der Lage des Objekts innerhalb eines festgesetzten
Sanierungsgebietes besteht weiterhin die Möglichkeit
erhöhter steuerlicher Abschreibungen auf Investitionen im
Bestand gemäß Einkommensteuergesetz.
Sonstiges: keine Baulasten, keine schädlichen Bodenveränderungen,
Verdachtsflächen, Altlasten oder altlastverdächtige Fläche
(Bescheide der entsprechenden Behörden liegen vor)
Bodendenkmalbereich – Erdarbeiten können demnach, je
nach Eingriffstiefe und Umfang, archäologische
Maßnahmen nach sich ziehen
Das Objekt ist Teil des Sanierungsgebiets der Innenstadt von
Uebigau und befindet sich im Denkmalbereich. Es ist stark
sanierungsbedürftig. Die Sanierung muss unter Berücksichtigung des Sanierungs-
und Denkmalrechts erfolgen.
Richtwert als Gebot: 30.000,00 €
Der Verkauf wird zur Sicherstellung der Chancengleichheit aller Interessenten mit
Hilfe eines transparenten und fairen Angebotsverfahrens durchgeführt. Es erfolgt eine öffentliche Ausschreibung.
Zuschlagskriterien:
Bieterverfahren mit Bewertungsmatrix
Die eingegangenen Angebote werden anhand festgelegter Kriterien der
Bewertungsmatrix, welche von der Stadtverordnetenversammlung Uebigau-Wahrenbrück beschlossen wurden, bewertet. Die Bewertungsmatrix sieht wie folgt aus:
Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Sollte Punktgleichheit zwischen Bietern bestehen, entscheidet die Höhe der Punkte des Nutzungszweckes.
Das abzugebende Angebot sollte Angaben zu den in der Bewertungsmatrix
angegebenen Kriterien enthalten, insbesondere zum Nutzungszweck mit Konzept, damit eine ordnungsgemäße Punkteverteilung erfolgen kann.
Die Kaufangebote müssen bis spätestens 16.11.2026 beim Empfänger im
verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift „nicht öffnen – Angebot Gaststätte
Roter Hirsch Markt 8 Uebigau“ eingehen.
Die Empfängeranschrift lautet:
Verbandsgemeinde Liebenwerda
für die Stadt Uebigau-Wahrenbrück
Bauamt, SG Liegenschaften
Markt 1
04924 Bad Liebenwerda
Offene Gebote, per Fax oder E-Mail übersandte Angebote werden nicht gewertet.
Nachgebote sind nicht zulässig.
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Punktzahl in der Bewertungsmatrix.
Vorbehalt/Hinweis:
Der Verkäufer behält sich vor, das Verfahren ohne Veräußerung des Grundstückes zu beenden, soweit die eingehenden Angebote nicht seinen Vorstellungen entsprechen. Dieser Verkauf unterliegt nicht den Regelungen des Vergaberechts. Es handelt sich nicht um eine maklergebundene Verkaufsausschreibung, somit müssen keine Maklerkosten entrichtet werden.
Es muss ein Beschluss zum Verkauf des Grundstückes durch die Stadtverordnetenversammlung
gefasst werden. Außerdem ist für das Rechtsgeschäft eine Genehmigung der Kommunalaufsicht
des Landkreises Elbe-Elster erforderlich. Sollte die Stadtverordnetenversammlung dem Verkauf
nicht beschließen oder die Kommunalaufsicht die Zustimmung nicht erteilen, kommt ein Kaufvertrag
nicht zustande.
Besichtigungstermine können gern vereinbart werden.
Fragen zum Kaufvertrag und zwecks Besichtigung an Frau Matschke (035365/411-92,
kathrin.matschke@vg-liebenwerda.de)
Fragen zum Planungsrecht an Herrn Müller (035365/411-67,
)
Fragen zum Sanierungsgebiet an Herrn Pulz (035365/411-95,
)
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