Landschaftsschutzgebiete (LSG); Bauleitplanung; Erlass zur Zuständigkeit

den beigefügten Erlass zur Zuständigkeit des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
(MLUL) vom 22.09.2017 bei der Bauleitplanung innerhalb von Landschaftsschutzgebieten sowie die Verlinkung zu den entsprechenden Seiten des MLUL möchten wir gern - siehe Anlage - zur Kenntnis geben.

 

Der o.g. Erlass ist nun unter Recht Naturschutz -  Verwaltungsvorschriften und Bekanntmachungen –

http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.288483.de#VV eingestellt.

 

Er befindet sich ebenfalls auf der Startseite Natur http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.283549.de. Der Link „ausführlich“ in dem Teaser führt auf den Download des Erlasses http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/Erlass-Zustaendigkeit-LSG-Bauleitplanung.pdf

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Di, 17. Oktober 2017

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