Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Uebigau-Wahrenbrück am 26. Mai 2019
Gemäß § 64 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) und § 31 Abs. 2 Satz 2 bis 5 und Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung /BbgKWahlV) wird zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Uebigau-Wahrenbrück Folgendes bekannt gemacht:
Siehe Wahlbekanntmachung:
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