Jährliche Überprüfung der Grabmale
Gemäß § 18 der Friedhofssatzung der Stadt Uebigau-Wahrenbrück vom 8. Juli 2009 muss jedes Grabmal dauerhaft standsicher sein. Die Nutzungsberechtigten sind gemäß § 19 o. g. Satzung für jeden Schaden haftbar, der durch ihr Verschulden infolge Umfallens der Grabmale oder durch Abstürzen von Teilen verursacht wird.
Die Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Uebigau-Wahrenbrück erfolgt in diesem Jahr ab April durch einen Sachverständigen mit dem dafür vorgesehenen Prüfgerät.
Damit Beanstandungen möglichst unterbleiben, bitte ich die Nutzungsberechtigten, selbst eine Überprüfung der Grabmale auf ihre Standsicherheit vorzunehmen und aufgetretene Schäden rechtzeitig zu beseitigen.
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