Das Ordnungsamt informiert: In diesem Jahr kein Sonntagsshopping zu Weihnachten möglich

Lichterglanz und große Weihnachtsbäume schmücken traditionell die Innenstädte unserer Verbandsgemeinde. Dieses Stück Normalität gibt es auch im diesjährigen Dezember.

Aufgrund der strengen Bestimmungen zur Eindämmung der Corona- Pandemie wird allerdings auf die Durchführung von Weihnachtsmärkten in den Ortsgemeinden verzichtet und selbst die zunächst angedachten „kleinen Angebote“ wurden abgesagt.

Nun steht fest: auch die Verkaufsstellen dürfen an den Adventssonntagen nicht öffnen.

Die nunmehr für die Zulassung von Sonntagsöffnungen aus Anlass von besonderen Ereignissen zuständige Verbandsgemeindeversammlung hatte durch einen im September gefassten Beschluss die Möglichkeit der Sonntagsöffnung von Geschäften in der Ortsgemeinde Bad Liebenwerda beschlossen. Noch vor kurzem, nämlich in der November- Sitzung, wurden weitere Termine für die Sonntagsöffnung in Falkenberg/Elster beschlossen.

Mit dem Wegfall der Weihnachtsmärkte als „besondere Ereignisse“ im Sinne des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes und explizit auf Grund des § 26 Abs.5 der am 01.12.2020 in Kraft getretenen Zweiten Eindämmungsverordnung darf eine ausnahmsweise Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen durch die örtlichen Ordnungsbehörden im Land Brandenburg  nicht zugelassen werden. Die Verordnung gilt bis zum Ablauf des 21. Dezember.

Die Weihnachtsbesorgungen müssen daher innerhalb der normalen Ladenöffnungszeiten erfolgen und das Zusammentreffen mit Freunden und Bekannten bei Musik, Glühwein und Bratwurst auf den Weihnachtsmärkten kann leider nicht stattfinden.

So schade wie das ist, aber im Interesse unserer Gesundheit und zur Eindämmung des Infektionsgeschehens muss auf zusätzliche Angebote des Zusammentreffens von Personen in diesem Jahr verzichtet werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 03. Dezember 2020

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