Hinweise zum Osterfeuer

Die ersten Brauchtumsfeuer in diesem Jahr sind - wie traditionell üblich - am Osterwochenende geplant.

Zahlreiche Anträge auf Durchführung von größeren Osterfeuern liegen der Verbandsgemeinde Liebenwerda vor. Veranstalter sind oftmals Vereine, Freiwillige Feuerwehren, Feuerwehrvereine und Dorfgemeinschaften.

Die Mitarbeiter bearbeiten die Anträge und erteilen in der Regel die Erlaubnis zur Durchführung der Feuer, verbunden mit Auflagen. 

In den nächsten Tagen - bis zum Osterfest - werden die Feuerhaufen auf ihre örtliche Lage und das zur Verbrennung bereitgehaltene Material überprüft. 

 

Um Ärger zu vermeiden, wird um die Beachtung folgender Verhaltensregeln gebeten, damit "nichts aus dem Ruder läuft".

Zulässig sind nur Holzfeuer im Freien, die aus trockenem, naturbelassenem, stückigem Holz bestehen. Das gilt sowohl für die genehmigungsfreien kleinen Lagerfeuer (1m x 1m),als auch für genehmigungspflichtige Traditions- und Brauchtumsfeuer.  Frischer Baumverschnitt,  Blätter, Grünzeug, Wurzeln und natürlich verarbeitetes Holz wie Fenster, Türen, Möbel u.ä. unterliegen dem Verbrennungsverbot.  

 

Es soll niemand die Freude an einem geselligen Feuer verwehrt werden, aber wir möchten auch auf diesem Wege für die notwendige Umsicht sensibilisieren und dafür, dass keine unzulässigen Materialien auf den Feuerhaufen landen. Sollten sich bereits frische Grünabfälle aus Gärten auf den Feuerstellen befinden, sind diese herauszusammeln und ggf. auf Grundlage einer erneut einzuholenden Genehmigung zu einem späteren Zeitpunkt zu verbrennen oder anderweitig in zulässiger Weise zu entsorgen oder zu verarbeiten.  

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 31. März 2023

Weitere Meldungen

2. Hüpfburgentag in Uebigau

auf dem Schützenplatz (Wahrenbrücker Straße - bei der Schule)Freitag, den 10.05.2024 von 13:00 - ...

Hinweis zu Bauarbeiten Bahnübergang Beutersitz und teilweise Sperrungen B101 ab 25.03.2024- 12.09.2024

Nach Information des Straßenverkehrsamtes des Landkreises Elbe-Elster geht die gesamte Maßnahme ...