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Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2018/2019 der Stadt Uebigau-Wahrenbrück an der Grundschule „Erich Schindler“, Zinsdorfer Str. 6 im OT Wahrenbrück

Sehr geehrte Eltern,

nach dem Brandenburgischen Schulgesetz  vom 02.08.2002 (GVBl. I S. 78) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Januar 2016 (GVBl. I Nr. 5 S. 9) § 37 und § 51 und der Grundschulverordnung vom 02.08.2007 (GVBl. II S. 190) zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. September 2017 (GVBl. II Nr. 17)    § 4 sind Sie verpflichtet, Ihr Kind zur Aufnahme in der Grundschule anzumelden.

Ihre Tochter oder Ihr Sohn ist schulpflichtig, wenn bis zum 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollendet wurde. Sollte Ihr Kind zwischen dem 01. Oktober 2018 und dem 31. Dezember 2018 sechs Jahre alt werden, kann eine Einschulung auf Antrag der Eltern erfolgen. Die Entscheidung trifft nach eingehender Prüfung der Schulleiter. Auch die Kinder, die im vorigen Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, müssen neu angemeldet werden.

 

Der Schulbezirk für die Grundschule „Erich Schindler“, Zinsdorfer Str. 6 im OT Wahrenbrück,

umfasst alle Ortsteile der Stadt Uebigau-Wahrenbrück.

 

Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt für alle Schulanfänger an der Grundschule „Erich Schindler“,  Zinsdorfer Str. 6 in Wahrenbrück:

 

am Montag, 12.02.2018                                          

von 08:00 bis 13:00 Uhr und

von 16:00 bis 18:00 Uhr                                           

 

und am Dienstag, 13.02.2018

von 08:00 bis 13:00 Uhr und                                    

von 15:00 bis 18:00 Uhr

 

im Sekretariat der Grundschule, Raum 105.

 

Um unnötig lange Wartezeiten zu vermeiden, bieten wir Ihnen die telefonische Termin-

absprache vom 22.01. – 25.01.2018 in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr an.

Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 035341/94437.

 

Sehr geehrte Eltern,

zur Anmeldung ist Ihr Kind persönlich vorzustellen, außerdem ist

- die Geburtsurkunde

- die Bescheinigung über die Teilnahme am

  Verfahren zur Sprachstandsfeststellung

  und kompensatorischen Sprachförderung bzw.

- ein Befreiungsnachweis von der    

  Sprachstandsfeststellung

----- im Fall des Besuches einer Kindertagesstätte   

    außerhalb des Landes Brandenburg 

    eine Kopie des Betreuungsvertrages

----- im Fall der Teilnahme an einem  

    sprachtherapeutischen Verfahren ein Nachweis

    durch den Logopäden

vorzulegen.

Der Tag und die Uhrzeit für die schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes wird Ihnen am Tag

der Anmeldung in der Grundschule mitgeteilt.

 

Sollten Sie beabsichtigen, Ihr Kind an einer Schule außerhalb des Stadtgebietes Uebigau-Wahrenbrück einzuschulen, müssen Sie Ihr Kind trotzdem an der Grundschule „Erich Schindler“,  Zinsdorfer Str. 6 in Wahrenbrück anmelden.

 

Diese Bekanntmachung wurde im Stadtkurier/Amtsblatt 12. Ausgabe am 20. Dezember 2017 veröffentlicht. Nochmalige Veröffentlichung am 24. Januar 2018.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Di, 02. Januar 2018

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