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Landratswahl am 22. April in Elbe-Elster

Stichwahltermin am 6. Mai 2018/ Wahlvorschläge bis 15. Februar einreichen

 

Im Frühjahr dieses Jahres sind die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises aufgerufen, einen neuen Landrat oder eine neue Landrätin zu wählen. Das Innenministerium hat für die in sechs Landkreisen gleichzeitig anstehenden Landratswahlen die Wahltermine festgelegt. Die Hauptwahlen finden in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Barnim, Spree-Neiße, Uckermark und Ostprignitz-Ruppin am 22. April 2018 statt.

Als Termin für eine gegebenenfalls notwendig werdende Stichwahl wurde der 6. Mai 2018 bestimmt. Das nach dem Kommunalwahlgesetz für die Terminfestlegung zuständige Innenministerium erwartet durch die terminliche Bündelung der Landratswahlen in den sechs Landkreisen eine größere öffentliche Aufmerksamkeit für diese Wahlen und damit verbunden eine höhere Wahlbeteiligung. Diese war bei den zurückliegenden Landratswahlen in Brandenburg häufig zu gering, zuletzt Ende 2016 im Landkreis Oder-Spree.

Direkt durch die Bürgerinnen und Bürger gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Zusätzlich muss diese Stimmenanzahl aber auch noch mindestens 15 Prozent der im Landkreis insgesamt Wahlberechtigten erreichen. Wird dieses Mindestquorum von 15 Prozent der Wahlberechtigten nicht erreicht, wird die Landrätin oder der Landrat durch den Kreistag gewählt. Für eine erfolgreiche Direktwahl ist eine hohe Wahlbeteiligung deshalb von maßgeblicher Bedeutung.

Wahlvorschläge können von Parteien, von politischen Vereinigungen, von Wählergruppen und von Einzelbewerbern abgegeben werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einreichen (Einzelheiten sind der amtlichen Wahlbekanntmachung zu entnehmen, die unter anderem auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkee.de veröffentlicht wurde).

Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig abgeschickt werden. Sie müssen spätestens bis Donnerstag, 15. Februar 2018, 12.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter des Landkreises Elbe-Elster, Kreisverwaltung Elbe-Elster, Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg (Elster), schriftlich eingehen. Der Kreiswahlausschuss beschließt voraussichtlich am gleichen Tag, 15.00 Uhr, in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Do, 18. Januar 2018

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