Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2019/2020 der Stadt Uebigau-Wahrenbrück an der Grundschule „Erich Schindler“, Zinsdorfer Str. 6 im OT Wahrenbrück
Sehr geehrte Eltern,
nach dem Brandenburgischen Schulgesetz vom 02.08.2002 (GVBl. I S. 78) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2017 (GVBl. I Nr. 16) § 37 und § 51 und der Grundschulverordnung vom 02.08.2007 (GVBl. II S. 190) zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. September 2017 (GVBl. II Nr. 17) § 4 sind Sie verpflichtet, Ihr Kind zur Aufnahme in der Grundschule anzumelden.
Ihre Tochter oder Ihr Sohn ist schulpflichtig, wenn bis zum 30. September 2019 das sechste Lebensjahr vollendet wurde. Sollte Ihr Kind zwischen dem 01. Oktober 2019 und dem 31. Dezember 2019 sechs Jahre alt werden, kann eine Einschulung auf Antrag der Eltern erfolgen. Die Entscheidung trifft nach eingehender Prüfung der Schulleiter. Auch die Kinder, die im vorigen Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, müssen neu angemeldet werden.
Der Schulbezirk für die Grundschule „Erich Schindler“, Zinsdorfer Str. 6 im OT Wahrenbrück,
umfasst alle Ortsteile der Stadt Uebigau-Wahrenbrück.
Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt für alle Schulanfänger an der
Grundschule „Erich Schindler“, Zinsdorfer Str. 6 in Wahrenbrück:
am Montag, 11.02.2019 und am Dienstag, 12.02.2019
von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 08:00 bis 13:00 Uhr und
von 16:00 bis 18:00 Uhr von 15:00 bis 18:00 Uhr
im Sekretariat der Grundschule, Raum 105.
Um unnötig lange Wartezeiten zu vermeiden, bieten wir Ihnen die telefonische Termin-
absprache
vom 21.01.2019 – 24.01.2019 in der Zeit von 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 14.00 Uhr
bzw. am 25.01.2019 in der Zeit von 7.30 Uhr – 12.00 Uhr an.
Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 035341/94437.
Sehr geehrte Eltern,
zur Anmeldung ist Ihr Kind persönlich vorzustellen, außerdem ist
- die Geburtsurkunde
- die Bescheinigung über die Teilnahme am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung
und kompensatorischen Sprachförderung bzw.
- ein Befreiungsnachweis von der Sprachstandsfeststellung
à im Fall des Besuches einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg
eine Kopie des Betreuungsvertrages
à im Fall der Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren ein Nachweis
durch den Logopäden
vorzulegen.
Der Tag und die Uhrzeit für die schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes wird Ihnen am Tag
der Anmeldung in der Grundschule mitgeteilt.
Sollten Sie beabsichtigen, Ihr Kind an einer Schule außerhalb des Stadtgebietes Uebigau-Wahrenbrück einzuschulen, müssen Sie Ihr Kind trotzdem an der Grundschule „Erich Schindler“, Zinsdorfer Str. 6 in Wahrenbrück anmelden.
Andreas Claus, Bürgermeister der Stadt Uebigau-Wahrenbrück
Reno Wolschke, Schulleiter der Grundschule "Erich Schindler" Wahrenbrück
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