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Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2019/2020 der Stadt Uebigau-Wahrenbrück an der Grundschule „Erich Schindler“, Zinsdorfer Str. 6 im OT Wahrenbrück

Sehr geehrte Eltern,

nach dem Brandenburgischen Schulgesetz vom 02.08.2002 (GVBl. I S. 78) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2017 (GVBl. I Nr. 16) § 37 und § 51 und der Grundschulverordnung vom 02.08.2007 (GVBl. II S. 190) zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. September 2017 (GVBl. II Nr. 17) § 4 sind Sie verpflichtet, Ihr Kind zur Aufnahme in der Grundschule anzumelden.

Ihre Tochter oder Ihr Sohn ist schulpflichtig, wenn bis zum 30. September 2019 das sechste Lebensjahr vollendet wurde. Sollte Ihr Kind zwischen dem 01. Oktober 2019 und dem 31. Dezember 2019 sechs Jahre alt werden, kann eine Einschulung auf Antrag der Eltern erfolgen. Die Entscheidung trifft nach eingehender Prüfung der Schulleiter. Auch die Kinder, die im vorigen Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, müssen neu angemeldet werden.

 

Der Schulbezirk für die Grundschule „Erich Schindler“, Zinsdorfer Str. 6 im OT Wahrenbrück,

umfasst alle Ortsteile der Stadt Uebigau-Wahrenbrück.

 

Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt für alle Schulanfänger an der

 

Grundschule „Erich Schindler“, Zinsdorfer Str. 6 in Wahrenbrück:

 

am Montag, 11.02.2019 und          am Dienstag, 12.02.2019

von 08:00 bis 13:00 Uhr und         von 08:00 bis 13:00 Uhr und

von 16:00 bis 18:00 Uhr                von 15:00 bis 18:00 Uhr

im Sekretariat der Grundschule, Raum 105.

 

Um unnötig lange Wartezeiten zu vermeiden, bieten wir Ihnen die telefonische Termin-

absprache

vom 21.01.2019 – 24.01.2019 in der Zeit von 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 14.00 Uhr

bzw. am 25.01.2019 in der Zeit von 7.30 Uhr – 12.00 Uhr an.

Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 035341/94437.

 

Sehr geehrte Eltern,

zur Anmeldung ist Ihr Kind persönlich vorzustellen, außerdem ist

- die Geburtsurkunde

- die Bescheinigung über die Teilnahme am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung

und kompensatorischen Sprachförderung bzw.

- ein Befreiungsnachweis von der Sprachstandsfeststellung

à im Fall des Besuches einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg

eine Kopie des Betreuungsvertrages

à im Fall der Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren ein Nachweis

durch den Logopäden

vorzulegen.

 

Der Tag und die Uhrzeit für die schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes wird Ihnen am Tag

der Anmeldung in der Grundschule mitgeteilt.

 

Sollten Sie beabsichtigen, Ihr Kind an einer Schule außerhalb des Stadtgebietes Uebigau-Wahrenbrück einzuschulen, müssen Sie Ihr Kind trotzdem an der Grundschule „Erich Schindler“, Zinsdorfer Str. 6 in Wahrenbrück anmelden.

 

Andreas Claus, Bürgermeister der Stadt Uebigau-Wahrenbrück

Reno Wolschke, Schulleiter der Grundschule "Erich Schindler" Wahrenbrück

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Mi, 23. Januar 2019

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