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Öffentliche Bekanntmachung zur Europawahl, zur Wahl des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung, der Ortsvorsteher und des hauptamtlichen Bürgermeisters am 26. Mai 2019 in der Stadt Ue

Benennung von Mitgliedern für den Wahlausschuss
Benennung von Mitgliedern für die Wahlvorstände

 

Gemäß §§ 3 und 5 der Kommunalwahlverordnung des Landes Brandenburg werden hiermit alle im Wahlgebiet der Stadt Uebigau-Wahrenbrück und Ortsteile vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen aufgefordert, wahlberechtigte Personen des Wahlgebietes als Beisitzer für den Wahlausschuss zu benennen.

Da auch für die Bildung der Wahlvorstände in den einzelnen Wahlbezirken die Vorschläge der im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen berücksichtigt werden sollen, gilt die Aufforderung gleichzeitig für die Benennung von Mitgliedern für die Wahlvorstände. Informationen über Anzahl und Grenzen der Wahlbezirke erhalten Sie auf Anfrage bei dem Wahlleiter bzw. der stellvertretenden Wahlleiterin.

Ich weise darauf hin, dass die Wahlvorstände gleichzeitig für die Europawahl sowie die Wahlen des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung, der Ortsvorsteher und des hauptamtlichen Bürgermeisters zuständig sind, die am gleichen Tage stattfinden.
Es ist damit zu rechnen, dass die Auszählung der Stimmen bis in die späten Abendstunden hinein andauert. Deshalb sollten die vorgeschlagenen Personen in der Lage sein, diese physische und psychische Belastung zu bewältigen.

Ich mache darauf aufmerksam, dass nach § 92 Abs. 4 und 5 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht zu Mitgliedern des Wahlausschusses und der Wahlvorstände bestellt werden dürfen.

Die Vorschläge für die Benennung der Mitglieder für den Wahlausschuss und für die Wahlvorstände sollen bis zum 28. Februar 2019 hier eingehen.

Richten Sie Ihre Meldungen bitte an den Wahlleiter Herrn Roland Schrey oder die stellvertretende Wahlleiterin Frau Beate Große, Markt 11, 04938 Uebigau (Besucheranschrift: Verwaltungsgebäude in 04924 Wahrenbrück, Uebigauer Str. 30)
Tel.: 035341/61613
Tel.: 035341/61615
Fax: 035341/61641
E-Mail: roland.schrey@uewa.de
E- Mail: beate.grosse@uewa.de

Über diese öffentliche Bekanntmachung hinaus hat jeder wahlberechtigte Bürger der im Wahlgebiet wohnt die Möglichkeit, sich für eine Tätigkeit im Wahlausschuss oder in einem Wahlvorstand bei oben genannten Ansprechpartnern zu melden.

gez. Roland Schrey
Wahlleiter

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Mi, 23. Januar 2019

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