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Neue Auswahlrunde zur Leader-Förderung für Projekte der regionalen Wirtschaft und Wertschöpfung gestartet

Neue Auswahlrunde zur Leader-Förderung für Projekte der regionalen Wirtschaft und Wertschöpfung gestartet

 

Die neue Auswahlrunde für Projekte in der LEADER-Förderrichtlinie ist gestartet. Unterstützt
werden diesmal ausschließlich Vorhaben von Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen und Gastronomie/Beherbergung sowie sonstigen Organisationen, die einen Beitrag zur „Regionalen Wertschöpfung“ im Gebiet der LAG Elbe-Elster leisten. Geplante Investitionen oder sonstige Maßnahmen sollen direkt oder mittelbar die wirtschaftliche Entwicklung
in der Region Elbe-Elster befördern. Interessenten reichen ihre Projekte bis 10. April 2019 ein.

Die LAG Elbe-Elster ist seit 2014 ein durch das Land Brandenburg bestätigtes LEADER-Gebiet.
Damit fließen bis zum Jahr 2020 Fördermittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) für Vorhaben zur ländlichen Entwicklung in die Region. In der aktuellen Auswahlrunde stehen dafür
900.000,- Euro zur Verfügung.
Die für eine Förderung im LEADER-Programm im LAG-Gebiet beabsichtigten investiven und nicht-investiven Vorhaben müssen ein Auswahlverfahren durchlaufen. Unterstützt werden Investitionen von Unternehmen sowie Projekte von Organisationen mit Mehrwert für die wirtschaftliche Entwicklung auf dem Land.
Die Frist zur Einreichung von Projektvorschlägen läuft bis 10. April 2019. Die Auswahlrunde richtet sich an Projekte und Träger, die mit der Umsetzung im Herbst 2019 starten können und die bis dahin alle erforderlichen Voraussetzungen (z.B. Genehmigungen, Eigenmittelnachweise) erfüllen. Interessenten reichen bis zum Stichtag die ausgefüllten Projektblätter in der Geschäftsstelle der LAG Elbe-Elster in Finsterwalde ein. Das Formular ist unter www.lag-elbe-elster.de abrufbar.
Fristgerecht und vollständig eingereichte Projektblätter werden am 22. Mai 2019 durch den LAG-Vorstand anhand der Auswahlkriterien (PAK) bewertet und eine Rangfolge festgelegt. Die
Projektträger werden danach aufgefordert bis zum 30.08.2019 einen Förderantrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung in Luckau einzureichen.
Informationen finden Sie auf der LAG-Webseite (Förderung). Die aktuelle Förderrichtlinie finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft unter http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.385514.de).

Hinweis: Für zukünftige Aufrufe stehen darüber hinaus gegenwärtig öffentliche Mittel in Höhe von ca. 0,2 Mio. Euro bis Ende 2020 bereit. Für Informationen oder Beratungen steht das LAG-Regionalmanagement zur Verfügung.
 

Kontakt: LAG Elbe-Elster, Regionalmanagement / LAG-Geschäftsstelle
Sven Guntermann / Thomas Wude
03238 Finsterwalde, Grenzstraße 33, Tel. 03531. 797089 / 0173. 6147540

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Di, 05. Februar 2019

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