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Steuertipps für Rentner (ergänzt)

Es wurde verschiedentlich schon in der Presse darauf hingewiesen, dass auch Rentner Steuern zahlen müssen. Deshalb ist es wichtig, dass sich jeder Rentner mit diesem Thema beschäftigt und prüft, ob das für sie/ ihn zutreffen könnte. Verschiedene Beispiele in jüngster Zeit haben gezeigt, dass es doch zu Nachzahlungen kommen kann und ggf. ab 2020 zu Vorauszahlungen.

Die Abgabe der Steuererklärung für 2018 bis Juli wurde bis auf  den 20.01.2020 verlängert, da sich viele noch nicht im Klaren sind, ob das für sie zutreffen könnte.

Schauen Sie bitte in der Anlage eine Tabelle: maximale Höhe einer steuerunbelasteten Jahresbruttorente.

Wie kommt man zu den Formularen: entweder beim Steuerberarter oder

im Internet: man geht in Google mit folgendem Suchbegrif hinein: BMF-Referat  IV C 4

Dort findet man: "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" . Das klickt man an und es öffnet sich das betreffende Formular mit den Erklärungen dazu. Das druckt man zum Ausfüllen aus und schickt das ausgefüllte Formular zum Finanzamt Calau bis zum 20. Januar 2020.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Di, 26. November 2019

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