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Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2020/2021 der Stadt Uebigau-Wahrenbrück an der Grundschule „Erich Schindler“, Zinsdorfer Str. 6 im OT Wahrenbrück

Sehr geehrte Eltern,

nach dem Brandenburgischen Schulgesetz vom 02.08.2002 (GVBl. I S. 78) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I /18, [Nr. 35] S.15) § 37 und § 51 und der Grundschulverordnung vom 02.08.2007 (GVBl. II S. 190) zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Juli 2018 (GVBl. II/18, Nr. 48) § 4 sind Sie verpflichtet, Ihr Kind zur Aufnahme in der Grundschule anzumelden.

Ihr Kind ist schulpflichtig, wenn bis zum 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollendet wurde. Sollte Ihr Kind zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. Dezember 2020 sechs Jahre alt werden, kann eine Einschulung auf Antrag der Eltern erfolgen. Die Entscheidung trifft nach eingehender Prüfung der Schulleiter. Auch die Kinder, die im vorigen Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, müssen neu angemeldet werden.

 

Der Schulbezirk für die Grundschule „Erich Schindler“, Zinsdorfer Str. 6 im OT Wahrenbrück, umfasst alle Ortsteile der Stadt Uebigau-Wahrenbrück.

 

Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt für alle Schulanfänger an der Grundschule „Erich Schindler“, Zinsdorfer Str. 6 in Wahrenbrück:

 

am Dienstag, 11.02.2020 →→→→ und am Mittwoch, 12.02.2020

von 08:00 bis 13:00 Uhr und →→→→ von 08:00 bis 13:00 Uhr und

von 16:00 bis 18:00 Uhr →→→→ von 15:00 bis 18:00 Uhr

im Sekretariat der Grundschule, Raum 105.

 

Um unnötig lange Wartezeiten zu vermeiden, bieten wir Ihnen die telefonische Terminabsprache an.

Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 035341/94437.

 

Sehr geehrte Eltern,

zur Anmeldung ist Ihr Kind persönlich vorzustellen, außerdem ist

- die Geburtsurkunde

- die Bescheinigung über die Teilnahme am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung bzw.

- ein Befreiungsnachweis von der Sprachstandsfeststellung

► im Fall des Besuches einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg eine Kopie des Betreuungsvertrages

►im Fall der Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren ein Nachweis durch den Logopäden

vorzulegen.

 

Der Tag und die Uhrzeit für die schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes wird Ihnen am Tag der Anmeldung in der Grundschule mitgeteilt.

 

Sollten Sie beabsichtigen, Ihr Kind an einer Schule außerhalb des Stadtgebietes Uebigau-Wahrenbrück einzuschulen, müssen Sie Ihr Kind trotzdem an der Grundschule „Erich Schindler“, Zinsdorfer Str. 6 in Wahrenbrück anmelden.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Do, 23. Januar 2020

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