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Stellenausschreibung Sachbearbeiter (m/w/d) Stadtplanung/Städtebaurecht/Städtebauförderung

Bei der Verbandsgemeinde Liebenwerda sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als

 

Sachbearbeiter (m/w/d) Stadtplanung/Städtebaurecht/Städtebauförderung

 

in Vollzeitbeschäftigung – unbefristet – mit einem Entgelt nach EG 10 TVöD (VKA) zu besetzen.

 

Die Stellen umfassen die vollständige Bearbeitung der Themenfelder in den Ortsgemeinden Bad Liebenwerda, Falkenberg/Elster, Mühlberg/Elbe und Uebigau-Wahrenbrück.

 

Wir bieten Ihnen damit eine Tätigkeit, die sehr vielfältig ist:

 

  • Sie bearbeiten städtebauliche Sanierungsmaßnahmen gemäß Kapitel II BauGB (derzeit in den Programmen Stadtumbau, Aktive Stadtzentren, städtebaulicher Denkmalschutz und Kleine Städte) einschließlich der Bearbeitung der Satzungen
  • Sie initiieren und steuern die Erstellung von Rahmen- und Gestaltungsplänen sowie Entwicklungskonzepten für Fördergebiete
  • Sie haben die programmatische Vorbereitung und Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen, incl. Abstimmung mit den Kooperationspartnern und weiteren, relevanten Akteuren sowie die vollständige zuwendungsrechtliche Betreuung der Programmumsetzung in Ihrer Hand
  • Sie sind verantwortlich für die Mittelbewirtschaftung (Programmanträge, Mittelabrufe, Vertragsmanagement mit den anderen Städten, Auszahlung und Durchleitung, Verwendungsnachweise) und haushaltsseitige Abwicklung einschließlich eigenständiger Budgetarbeit
  • Sie koordinieren die Fördervorhaben mit fördermittelgebenden Institutionen und deren Prüfinstanzen und bearbeiten und stellen Abrechnungsunterlagen im Rahmen einer umfassenden Nachweisführung zusammen
  • Sie beraten öffentliche und private Bauherren unter Beachtung der planungsrechtlichen, förderrechtlichen sowie denkmalschutzrechtlichen Belange in enger Zusammenarbeit mit Denkmalschutzbehörde, Förderinstitutionen und Sanierungsträgern
  • Sie führen Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung durch und
  • Ihnen obliegt die Bearbeitung der Bauanträge bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens

 

Welche Mindestqualifikation erwarten wir von Ihnen:

 

Sie verfügen über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium bzw. Bachelorstudium als Stadt- und Regionalplaner/in oder eine vergleichbare Qualifikation.

 

Sie sollten darüber hinaus über folgende Erfahrungen und Kompetenzen verfügen:

 

  • gute Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschiften des BauGB, des Städtebauförderungsrechts und angrenzender Rechtsbereiche
  • anwendungsbereite Kenntnisse des kommunalen Haushalts- und Kassenrechtes und des Zuwendungsrechtes des Bundes und der Länder
  • Erfahrungen im Bereich der Bauleitplanung und der Umsetzung des besonderen Städtebaurechts
  • fundierte PC-Kenntnisse des MS-Office Pakets, vorteilhaft sind Erfahrungen mit der Arbeit in Geodateninformationssystemen
  • Erfahrungen in der Steuerung von Entwicklungsprozessen und Einzelprojekten sowie strategisch-konzeptionelles Denken
  • Überzeugungsfähigkeit und Verhandlungsgeschick mit der Bevölkerung, im Beteiligungsverfahren und mit Behörden
  • PKW-Führerschein

 

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise) werden schriftlich bis spätestens zum 27. März 2020 unter dem

Kennwort „Bewerbung SB Stadtplanung/Städtebaurecht“ werden erbeten an:

 

Verbandsgemeinde Liebenwerda

SB Personal

Markt 1

04924 Bad Liebenwerda


Für Auskünfte steht Ihnen die Leiterin der Koordinierungsstelle Strukturentwicklung Frau Susann Kirst, Tel.: 035341/155-434, E-Mail: susann.kirst@badliebenwerda.de. zur Verfügung.
 

Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht übernommen. Um eine zügige Bearbeitung der Bewerbungsunterlagen gewährleisten zu können, bitte wir einen der Bewerbung entsprechenden frankierten und adressierten Rückumschlag beizufügen. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass auf die Rückgabe der Unterlagen verzichtet wird. In diesem Fall werden nach Beendigung des Auswahlverfahrens die Bewerbungsunterlagen ordnungsgemäß vernichtet.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Fr, 21. Februar 2020

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