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Land legt Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler auf

Zuschüsse zwischen 5.000 und 60.000 Euro möglich – Anträge können ab Mitte der nächsten Woche über die ILB gestellt werden

Potsdam, 20. März 2020. Brandenburgs Landesregierung legt ein Soforthilfeprogramm auf, das sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind. Wie Finanzministerin Katrin Lange und Wirtschaftsminister Jörg Steinbach heute in Potsdam mitteilten, besteht dieses Soforthilfeprogramm aus zwei Bestandteilen: Zum einen sollen notleidende Unternehmen unbürokratisch und kurzfristig zwischen 5.000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können. Diese Soforthilfen sollen nicht als Darlehen, sondern als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

 

bis zu    2  Erwerbstätige  bis zu   5.000,- EUR,

bis zu    5  Erwerbstätige   bis zu 10.000,- EUR,

bis zu  15  Erwerbstätige   bis zu 15.000,- EUR,

bis zu  50  Erwerbstätige   bis zu 30.000,- EUR,

bis zu 100 Erwerbstätige   bis zu 60.000,- EUR

 

Die Anträge können voraussichtlich ab Mitte der nächsten Woche über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Unternehmen und Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind, wenden sich bitte ab Programmstart an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Tel: 0331 - 660 2211, E-Mail: beratung@ilb.de.

Nähere Informationen finden Sie auf den Homepages des Ministeriums und der ILB.

 

Weitere Informationen:

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Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Mo, 23. März 2020

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