Großveranstaltungsverbotsverordnung vom 08.05.2020
Anbei die Verordnung über das Verbot von Großveranstaltungen vor dem Hintergrund der SARS-CoV-2-Pandemie in Brandenburg.
Inkrafttreten: 09.05.2020 und außer Kraft mit Ablauf 31.08.2020
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