Verfahrensweise bei der Notfallbetreuung
Anbei die weitere Verfahrensweise bei der Notfallbetreuung entsprechend der aktuellen Eindämmungsverordnung (SARS-CoV-2-EoindV) vom 8. Mai 2020. Der Antrag für die Notbetreuung ist auf der Landkreishomepage abrufbar www.lkee.de
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