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Landrat ruft Wahlberechtigte zur Wahlteilnahme auf

Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 im Landkreis Elbe-Elster

 

Landrat Christian Heinrich-Jaschinski ruft alle Wahlberechtigten des Landkreises Elbe-Elster auf, von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch zu machen und durch ihre Stimmabgabe die Einflussmöglichkeit auf die künftige Besetzung sowohl des Europäischen Parlaments als auch des Kreistages sowie der Stadt- und Gemeindevertretungen am 26. Mai wahrzunehmen.

„Die Teilnahme an Wahlen gehört zu den elementaren demokratischen Grundrechten. Mit ihrer Wahlentscheidung nehmen die Wählerinnen und Wähler wichtigen Einfluss auf das politische Geschehen und gestalten die Zukunft mit. Je mehr Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen abgeben, desto höher ist die Legitimation des Europäischen Parlaments und des Kreistages Elbe-Elster sowie der Stadt- und Gemeindeparlamente“, sagte Landrat Christian Heinrich-Jaschinski.

Im Landkreis Elbe-Elster können die rund 89.000 Wahlberechtigten am Wahltag selbst in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr ihre Stimmen im Wahllokal abgeben. Jeder Wahlberechtigte müsste mittels Wahlbenachrichtigungskarte mitgeteilt bekommen haben, dass er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und in welchem Wahlraum er am Wahltag wählen gehen kann. Insgesamt werden so in Elbe-Elster am Wahltag 207 Wahllokale geöffnet haben. Die Wahlberechtigten sollten hier ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen sowie Personalausweis oder Reisepass bereithalten.

Neben den Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Kreistag und zu den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen sind in den verschiedenen Ortsteilen auch die Ortsbeiräte und Ortsbürgermeister zu wählen. Die Bürger der Stadt Uebigau-Wahrenbrück wählen zudem ihren hauptamtlichen Bürgermeister.

Die Wähler haben für die Europawahl eine Stimme, mit welcher sie sich für einen der insgesamt 40 in Brandenburg zugelassenen Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen entscheiden können.

Bei den Kreistags-, Stadt- und Gemeindevertreterwahlen hat jeder Wähler jeweils drei Stimmen. Der Wahlberechtigte kann seine Stimme Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben (Panaschieren) oder einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren).

Ihr Wahlrecht können die Wahlberechtigten auch durch Teilnahme an der Briefwahl ausüben. Wer am Wahlsonntag, dem 26. Mai 2019, nicht in seinem Wahllokal wählen kann, kann bereits jetzt seine Stimmen abgeben.

Die Briefwahlunterlagen können am einfachsten unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt werden. Dort ist ein entsprechender Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines aufgedruckt. Aber auch die Nutzung von E-Mail oder das Ausfüllen eines Online-Formulars ist bei der Antragstellung möglich. Nur die telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Zur Bearbeitung des Antrages ist es wichtig, dass der Wahlberechtigte vollständige Angaben zu seinem Familiennamen, Vornamen, Wohnanschrift und Geburtsdatum macht. Wer seinen Antrag persönlich bei der Gemeinde stellt, kann seine Stimme in der Regel gleich vor Ort abgeben.

Spätester Termin zur Antragstellung ist Freitag, der 24. Mai 2019, 18.00 Uhr. In Ausnahmefällen, z. B. bei plötzlicher Erkrankung, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Briefwähler sollten den Wahlbrief rechtzeitig zur Post geben oder bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben. Wahlbriefe werden nur dann berücksichtigt, wenn sie am Wahlsonntag spätestens um 18.00 Uhr eingegangen sind. Der Kreiswahlleiter empfiehlt daher im Fall des Versendens den Wahlbrief spätestens am Mittwoch, dem 22. Mai 2019, zur Post zu geben.

Die Wahlergebnisse für die Wahl des Kreistages und des Europaparlaments können am Wahltag im Internet über die Homepage des Landkreises (www.lkee.de) abgerufen werden. Die Ergebnisse der Gemeindewahlen werden von den Städten, Gemeinden und Ämtern selbst veröffentlicht.

Der Kreiswahlausschuss wird in öffentlicher Sitzung am 3. Juni um 14.00 Uhr im Raum 43 der Kreisverwaltung zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Europa- und Kreistagswahl zusammentreten.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Mi, 15. Mai 2019

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