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Schiedsperson für den Bereich Uebigau-Wahrenbrück gesucht

Die Verbandsgemeinde Liebenwerda sucht erneut zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Schiedsstellenbezirk Uebigau-Wahrenbrück einen Interessenten (m/w/d) für das Amt der Schiedsperson.

Da die derzeit tätige Schiedsperson auf eigenen Wunsch vorfristig aus dem Amt ausscheiden möchte, ist eine Neubesetzung vorgesehen. Die Wahl erfolgt durch die Verbandsgemeindeversammlung Liebenwerda für die Dauer von 5 Jahren.

Was steckt hinter dem Schiedsamt?

 

Die Devise der Schiedsstelle lautet: Nicht richten, sondern schlichten!

Die Tätigkeit als Schiedsfrau oder Schiedsmann ist ein Ehrenamt. Das bedeutet, die Schiedsperson verhandelt in ihrer Freizeit Schlichtungs- und Sühneverfahren zwischen streitenden Parteien im Straf-, Zivil- und Nachbarschaftsrecht. Die Schiedsperson wird von der Verbandsgemeindeversammlung für fünf (5) Jahre gewählt und vom Amtsgericht Bad Liebenwerda berufen und verpflichtet. Eine vorherige Vorstellung in der Stadtverordnetenversammlung Uebigau-Wahrenbrück ist vorgesehen.

Nach Ablauf der Amtszeit ist eine Wiederwahl natürlich möglich.

Während der Amtszeit erhalten Schiedspersonen jederzeitige Unterstützung durch den zuständigen Bezirksverband des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS). Zudem werden Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten durch den BDS im Zivil- und Nachbarschaftsrecht, Strafrecht sowie in der Mediation angeboten.

Die Verbandsgemeinde Liebenwerda stellt den Schiedspersonen Räumlichkeiten zur Ausübung des Amtes zur Verfügung.

Als Träger der Schiedsstellen bietet Ihnen die Verbandsgemeinde Liebenwerda:

* die Kostenübernahme für Sachkosten sowie Aus- und Fortbildungen für Ihr Ehrenamt

* die Mitgliedschaft im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. -BDS-

* einen Raum im Rathaus Uebigau-Wahrenbrück für Sprechstunden und Verhandlungsführungen

* eine Aufwandsentschädigung (monatlich 30,- €)

 

Haben Sie Fragen zum Schiedsamt!

Diese beantworten gern:

Frau Andrea Wagenmann, Tel. 035365  411-31 und

Frau Katrin Stritzel, Tel: 035635 411-90.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Interessenten für das Amt der Schiedsperson für den Schiedsstellenbezirk Uebigau- Wahrenbrück müssen nach dem Brandenburgischen Schiedsstellengesetz gesetzliche Voraussetzungen erfüllen: Sie sollen nach Persönlichkeit und Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Stadt Uebigau-Wahrenbrück wohnen. Entsprechende Bewerbungen richten Sie bitte bis einschließlich Freitag, den 10. Juni 2022 schriftlich oder per E-Mail an:

Verbandsgemeinde Liebenwerda

Amt für Ordnung und Recht

Markt 1

04924 Bad Liebenwerda

E- Mail: ordnungsamt@vg-liebenwerda.de

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 21. April 2022

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