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Kämmerei

Gewerbesteuer


Kurzinformationen

Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine Steuer, die auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben wird. Die Gewerbesteuer ist gedacht als Gegenleistung des Betriebes für die Aufwendungen, die der Stadt durch den Gewerbebetrieb entstehen. Erhoben wird sie nach einer vermuteten Kostenverursachung. Damit sollen die Siedlungsfolgelasten der Kommune für die Ansiedlung des Betriebs abgegolten werden. Besteuert werden gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts, also gewerblich tätige Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.


Beschreibung

Mit der Unternehmensteuerreform 2008 ist der Staffeltarif für Einzelunternehmen/Personengesellschaften entfallen!

Freiberufliche oder andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer.

Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe werden nur besteuert, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind oder der Umsatz, der mit gewerblichen Dienstleistungen erzielt wird, 5.000 € übersteigt.

Unternehmensteuerreform 2008 ab 1. Jan. 2008

Die nominale Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften sinkt ab 2008 von 38,6 % auf 29,8 %. Dieser Wert gilt für einen Referenz-Hebesatz von 400 Prozentpunkten bei der Gewerbesteuer. Die tatsächliche Steuerbelastung kann je nach Kommune abweichen.

Personenunternehmen (Personengesellschaften und Einzelunternehmen) werden durch einen niedrigeren Steuersatz auf einbehaltene Gewinne entlastet. Der Steuersatz beträgt dann 28,25 % statt des Spitzensteuersatzes von 45 % (42% zzgl. 3 % Reichensteuer) bei der Einkommensteuer, um eine Diskriminierung gegenüber den Kapitalgesellschaften zu vermeiden.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Bettina Rappsilber
Markt 18
Telefon (035341) 4717-233
Telefax (035341) 155-420

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