Kämmerei
Hundesteuer, Ermäßigung beantragen
Kurzinformationen
Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für:
- Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden im Außenbereich erforderlich sind, welche mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- Hunde, die unmittelbar für die Ausübung eines Berufs notwendig sind
- Hunde, die von Personen gehalten werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten
- Hunde, die nachweislich unmittelbar aus dem Tierheim der Gemeinde aufgenommen wurden
Beschreibung
Voraussetzungen für Steuerermäßigung:
- Steuerbefreiungen werden nur gewährt, wenn der Hund, für den die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck (z.B. als Blindenhund, Rettungshund usw.) hinlänglich geeignet ist.
- Steuerbefreiungen werden nicht gewährt für gefährliche Hunde. Dies gilt nicht für solche Hunde, für die der Hundehalter ein Negativgutachten vorlegen kann.
- Der Antrag auf Steuerermäßigung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Kalendermonats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Stadt Uebigau-Wahrenbrück, zu stellen. Bei verspätetem Antrag wird die Steuer für den nach Eingang des Antrages beginnenden Kalendermonats auch dann nach den Steuersätzen erhoben, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.
- Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese gilt nur für die Halter, für die sie beantragt und erteilt worden ist.
- Ein erfolgreicher Antrag ist ein Jahr gültig. Danach muss ein erneuter Antrag gestellt werden.
- Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung weg, so ist dies innerhalb von 2 Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- Hundesteuermarke
- ggf. Negativgutachten
- Formloses Schriftstück, in dem die Antragsstellung begründet wird
- Bescheinigungen über die Höhe des Einkommens (Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, etc.)
- evtl. Bescheinigungen über Unterhaltsleistungen
- Bescheinigung über die Höhe der Miete
- Nachweis über die Höhe der Heizkosten
- evtl. Wohngeldbescheid
- Sozialhilfeempfänger: Zusätzlich Kopie des Sozialhilfebescheids
Ansprechpartner
Bettina Rappsilber
Markt 18
(035341) 4717-233
(035341) 155-420