Jährliche Überprüfung der Grabmale
Die Friedhofsverwaltung informiert:
Gemäß § 18 der Friedhofssatzung der Stadt Uebigau-Wahrenbrück vom 8. Juli 2009
muss jedes Grabmal dauerhaft standsicher sein. Die Nutzungsberechtigten sind gemäß
§ 19 o. g. Satzung für jeden Schaden haftbar, der durch ihr Verschulden infolge Umfallens
der Grabmale oder durch Abstürzen von Teilen verursacht wird.
Die Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Uebigau-Wahrenbrück erfolgt in diesem Jahr ab Mai durch einen Sachverständigen mit dem dafür vorgesehenen Prüfgerät.
Damit Beanstandungen möglichst unterbleiben, bitte ich die Nutzungsberechtigten, selbst
eine Überprüfung der Grabmale auf ihre Standsicherheit vorzunehmen und aufgetretene Schäden rechtzeitig zu beseitigen.
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