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Hauptamt

Öffentliche Verkehrsflächen, Sondernutzung


Kurzinformationen

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zu benutzen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Antrag mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung
  • Erläuterungen, Zeichnungen, textliche Beschreibungen, Karten oder sonstiges
  • Ist mit der Sondernutzung eine Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs oder eine Beschädigung der Straße oder die Gefahr einer solchen Beschädigung verbunden, so muss der Antrag Angaben darüber enthalten, in welcher Weise den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sowie des Schutzes der Straßen Rechnung getragen wird.

Ansprechpartner

Frau Simone Müller
Heinrich-Zille-Straße 9a
Telefon (035365) 411-32

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