Neue Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Brandenburg
Mit der neuen „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV)“ wird die bisherige Verordnung vom 17. März abgelöst. Die neue Verordnung gilt vorerst bis einschließlich 19. April (mit Ausnahme der Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum; hier ist eine Geltungsdauer bis einschließlich 5. April festgelegt). Neben den bekannten Einschränkungen im Kita- und Schulbereich treten damit unter anderem folgende entscheidende Festlegungen in Kraft, die in wichtigen Punkten eine Verschärfung der Verordnung vom 17. März bedeuten:
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