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Großveranstaltungsverbotsverordnung vom 08.05.2020

Anbei die Verordnung über das Verbot von Großveranstaltungen vor dem Hintergrund der SARS-CoV-2-Pandemie in Brandenburg.

Inkrafttreten: 09.05.2020 und außer Kraft mit Ablauf 31.08.2020

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Di, 12. Mai 2020

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