Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Ordnungsamt weist auf hohe Brandgefahr hin

Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne Sondergenehmigung nicht gestattet

 

Aufgrund der anhaltenden hochsommerlichen Temperaturen und der damit verbundenen vorherrschenden Trockenheit, warnt das Ordnungsamt der Kreisverwaltung Elbe-Elster vor sehr hoher Brandgefahr. Angesichts aktueller Vorkommnisse wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern – gerade in oder in der Nähe von Wäldern - ein besonders hohes Brandrisiko darstellt und ohnehin nur vom 31. Dezember bis 1. Januar erlaubt ist. Wird ein Feuerwerk außerhalb dieser festgelegten Zeit ohne Sondergenehmigung ausgelöst, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die örtlichen Ordnungsbehörden wurden gebeten, Sondergenehmigungen zum Auslösen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht zu erteilen, da sie seitens des Ordnungsamts der Kreisverwaltung für zurzeit nicht genehmigungsfähig erachtet werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Mo, 06. August 2018

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Luisenlaubenfest

zum Muttertag am 12.05.2024, ab 14 Uhr  an der Luisenlaube im Wald hinter dem Gelände der ...

2. Hüpfburgentag in Uebigau

auf dem Schützenplatz (Wahrenbrücker Straße - bei der Schule)Freitag, den 10.05.2024 von 13:00 - ...

logo erl

 

maerker

 

energiekommune

 

regionale Energieflaechenpolitik

 

ee tours

 

abc elbe

 

deutschland land der ideen

 

innovative Energieregion lausitz