Anträge für Notbetreuung während der Kita-/und Schulschließung

Sehr geehrte Eltern,

 

Ab Mittwoch, den 18.März 2020 bis (voraussichtlich) zum 19.April 2020 werden alle Schulen und Kindertagesstätten geschlossen. Da bedeutet, dass keine Kinder mehr aufgenommen werden dürfen. Nur Kinder von
Erziehungsberechtigten aus kritischen lnfrastrukturbereichen dürfen im Rahmen einer (Notfallbetreuung in kleinen Gruppen) betreut werden. Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung ist, dass beide Erziehungsberechtigte, im Falle von
Alleinerziehenden, die Alleinerziehenden in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, und
eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können. Eine Übersicht der kritischen Infrastrukturbereiche entnehmen Sie bitte Punkt 1.2 der Allgemeinverfügung Kita-Verbot. Der Antrag auf Notbetreuung ist von jedem Personensorgeberechtigten getrennt auszufüllen und vom Arbeitgeber bestätigt ab Mittwoch (18.3.2020) bei der Leiterin der Kita vorzulegen.

 

 

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