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Hauptamt

Rettungsweg, nachweisen


Kurzinformationen

Rettungswege sind Flächen auf Grundstücken sowie Flächen und Öffnungen in baulichen Anlagen, die dem sicheren Verlassen von Grundstücken und baulichen Anlagen, der Rettung von Menschen und den Löscharbeiten dienen, wie notwendige Treppen, Treppenräume und deren Verbindungswege ins Freie, notwendige Flure, Sicherheitsschleusen, Zu- und Durchfahrten und vor der Außenwand angeordnete offene Gänge, die die einzige Verbindung zwischen Aufenthaltsräumen und notwendigen Treppen sind.


Beschreibung

Die maximal zulässige Länge der Rettungswege beträgt grundsätzlich 35 Meter (nach Landesbauordnungen und Arbeitstättenrichtlinien). Das bedeutet, dass von jedem Punkt eines Raumes nach höchstens 35 Metern (in Luftlinie gemessen) ein gesicherter Bereich bzw. der Außenbereich zu erreichen sein muss.

Unter "gesichertem Bereich" ist ein rauchdicht abgetrenntes Treppenhaus oder der mit einer Brandschutztür gesicherte Übergang in einen benachbarten Brandabschnitt zu verstehen. Durch Einbauten (Anlagen, Maschinen, Lagerbereiche, Unterteilung in Büroräume) können Rettungswege um etwa 50 % verlängert werden.

Übersicht: Länge von Rettungswegen

Länge Rettungsweg Luftlinie Räumlichkeiten Rechtsgrundlage
35 m in Wohn-, Verwaltungsgebäuden, Gewerbe, Industrie nach Landesbauordnungen (LBO) und Arbeitstättenrichtlinien (ArbstättRL)
25 m in Geschäftshäusern nach Sonderverordnungen
20 m in Hochhäusern usw.  

Übersicht: Länge von Stichfluren

Länge von Stichfluren Räumlichkeiten Rechtsgrundlage
10 m kein Ausgang oder Anleitermöglichkeit am Ende des Flures nach LBO
20 m jeweils wenigstens eine Anleitermöglichkeit pro Raum nach LBO
bis zu 50 m tatsächlicher Länge in Räumen ohne besondere Gefährdung nach ArbstättRL ASR 10/1 "Türen und Tore"
50 m in brandgefährdeten Räumen mit Springklerung o.Ä. nach ArbstättRL ASR 10/1 "Türen und Tore"
25 m in brandgefährdeten Räumen ohne Springklerung o.Ä. nach ArbstättRL ASR 10/1 "Türen und Tore"
20-10 m in giftstoff- explosionsgefährdeten Räumen o.Ä. nach ArbstättRL ASR 10/1 "Türen und Tore"

Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Simone Müller
Heinrich-Zille-Straße 9a
Telefon (035365) 411-32

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