Neuregelung des Grabmachens in Saxdorf
Der Gemeindekirchenrat Saxdorf/Kauxdorf beschloss am 8. Januar 2013 in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ortsvorsteher eine Neuregelung des Grabmachens in Saxdorf. Die Tätigkeit (Grabmachen und Sargtragen) erfolgt in Zukunft durch das beauftragte Bestattungsinstitut. Auf Wunsch des Verstorbenen oder der Angehörigen des Verstorbenen kann dies aber auch von einem Verein oder von Bürgern übernommen werden. In diesem Fall kommen jedoch nur Bürger in Betracht, die sich freiwillig dieser Tradition anschließen. Diese Ausnahmeregelung erfolgt in Absprache mit dem Bestattungsinstitut. Die Regelung tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Uebigau/Wahrenbrück am 20. März 2013 in Kraft.
Gemeindekirchenrat Ortsvorsteher
G. Ramoth, K.-H. Zahn H. Lübeck
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