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Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Uebigau-Wahrenbrück am 26. Mai 2019

Gemäß § 64 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) und § 31 Abs. 2 Satz 2 bis 5 und Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung /BbgKWahlV) wird zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Uebigau-Wahrenbrück Folgendes bekannt gemacht:

 

Siehe Wahlbekanntmachung:

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Do, 24. Januar 2019

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