Öffnung von Schulen und Horten
Bekanntgabe nach § 17 Abs. 4a der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (7. SARS-CoV-2-EindV)
Öffnung von Schulen und Horten
Die durch das Robert Koch-Institut auf https://www.rki.de/inzidenzen veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) betrug im Landkreis Elbe-Elster
am Donnerstag den 27. Mai 2021 43,2, am Freitag den 28. Mai 2021 41,2 sowie am heutigen Samstag den 29. Mai 2021 35,4.
Durch die Unterschreitung findet ab dem 31. Mai 2021 in den Schulen der Primarstufe sowie ab dem 7. Juni 2021 in allen weiteren Schulen der Unterricht als Präsenzunterricht statt. Zugleich endet die Untersagung des Hortbetriebes an diesen Schulen.
Die Bekanntgabe gemäß § 17 Abs. 4a der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (7. SARS-CoV-2-EindV) vom 29.05.2021 finden Sie hier: Bekanntgabe nach § 17 Abs. 4a der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (7. SARS-CoV-2-EindV)1,; Öffnung von Schulen und Horten
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