ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG des Schiedsstellenamtes für den Schiedsstellenbezirk IV - Uebigau-Wahrenbrück
Die Verbandsgemeinde Liebenwerda sucht für den Schiedsstellenbezirk Uebigau-Wahrenbrück interessierte Einwohner zur Besetzung der Schiedsstelle.
Die Amtszeit der jetzigen Schiedspersonen endet planmäßig am 11.09.2023.
Wir suchen: eine/n VORSITZENDE/N der Schiedsstelle und
eine STELLVERTRETENDE SCHIEDSPERSON
auf die Dauer von 5 Jahren. Die Tätigkeit wird im Ehrenamt ausgeübt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 31. Mai 2023.
Diese richten Sie bitte schriftlich unter Angabe wesentlicher Daten zu Ihrer Person an die
Verbandsgemeinde Liebenwerda
Markt 1
04924 Bad Liebenwerda
oder per E- Mail an:
Folgende Voraussetzungen müssen/sollen Schiedspersonen erfüllen:
* Sie besitzen das Wahlrecht.
* Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
* Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Ortsgemeinde Uebigau-Wahrenbrück.
* Sie haben Freude am Umgang mit Menschen und die Fähigkeit sachlich, besonnen und vorurteilsfrei
gegenüber den Streitparteien aufzutreten und besitzen Verhandlungsgeschick. Es sind keine juristischen
Kenntnisse erforderlich.
* Sie sollten einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und
über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.
Die Schiedspersonen haben folgende Aufgaben:
* Durchführung von Schlichtungs- und Sühneverfahren
- in Nachbarrechtsstreitigkeiten
- bei Ansprüchen wegen der Verletzung der persönlichen Ehre außerhalb von Presse/Rundfunk
* Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Strafsachen
* Führung des Kassenbuches und Durchführung der Abrechnungen (u. a. mit der Verbandsgemeinde)
Die Devise der Schiedsstelle lautet: Nicht richten, sondern schlichten!
Träger der Schiedsstellen ist die Verbandsgemeinde Liebenwerda. Wir bieten Ihnen:
* Kostenübernahme für Sachkosten sowie Aus- und Fortbildungen für Ihr Ehrenamt
* Mitgliedschaft im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. -BDS-
* einen Raum im Rathaus in 04938 Uebigau, Markt 11 für die monatliche Sprechstunde und gegebenenfalls
Verhandlungen
* einen Laptop (je Schiedsstellenbezirk) zur Bearbeitung aller Sachverhalte
* eine Aufwandsentschädigung von derzeit 30,- € monatlich, zuzüglich 20,00 Euro je Schiedsverhandlung
Die Schiedspersonen werden für die Dauer von 5 Jahren von der Verbandsgemeindeversammlung Liebenwerda gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts berufen und verpflichtet.
Haben Sie Fragen zum Schiedsamt?
Diese beantworten gern Frau Andrea Wagenmann, Tel. 035365 411-31 und Frau Katrin Stritzel, Tel: 035635 411-90. Antworten und weitere Informationen finden Sie auch unter: www.schiedsamt.de.
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