Möchten Sie Wahlhelfer zur Europa- und Kommunalwahl 2024 werden?

Die Vorbereitungen für die am 09. Juni 2024 stattfindende Europa- und Kommunalwahl sind in vollem Gange. An diesem Tag finden folgende Wahlen statt:

  • die Europawahl

  • die Kreistagswahl 

  • die Wahl der Verbandsgemeindeversammlung

  • die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister der vier Städte

  • die Wahl der Stadtverordnetenversammlungen der vier Städte

  • die Wahl der Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher oder Ortsbeiräte in den Ortsteilen.

 

Die Verwaltung ist auf die Mithilfe vieler Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die bereit sind, als ehrenamtliche Wahlhelfer in den 56 Urnenwahllokalen Im Gebiet der Verbandsgemeinde Liebenwerda tätig zu werden.

 

1. Wer kann Wahlhelfer werden?

Jede bzw. jeder Wahlberechtigte kann diese Aufgabe wahrnehmen. Das heißt: Man muss Deutscher oder Unionsbürger sein, das 16. Lebensjahr vollendet haben und hier wohnen. Allerdings dürfen Wahlbewerber und Vertrauenspersonen kein Wahlehrenamt innehaben, sie können folglich auch nicht im Wahlausschuss oder im Wahlvorstand mitwirken. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

 

2. Wie setzen sich die Wahlvorstände zusammen?

Für die Wahlvorstände in den Wahllokalen werden je nach Zahl der Wahlberechtigten sechs bis acht Personen berufen:

  • die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher,

  • die stellvertretende Wahlvorsteherin oder der stellvertretende Wahlvorsteher,

  • die Schriftführerin oder der Schriftführer und deren Stellvertreter

  • sowie zwei bis vier Beisitzer.

 

3. Wie lange ist man tätig?

Die Wahllokale sind von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Danach werden durch alle Mitglieder des Wahlvorstandes die Stimmen ausgezählt und die Wahlergebnisse festgestellt. Um die Vorbereitungen zu erledigen trifft man sich spätestens 07:30 Uhr. Die Wahlvorstände arbeiten im „2- Schicht- System“. Man ist also vormittags oder nachmittags im Einsatz. Zur Auszählung müssen alle anwesend sein.

 

4. Bekommt man etwas dafür?

Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 Euro; die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher bekommen 70,00 Euro.

 

5. Und nun?

Wer Zeit und Lust hat, Demokratie life zu erleben und mitzugestalten, kann seine Bereitschaft für die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Wahlvorstand durch Übersendung einer Bereitschaftserklärung bekunden. Ein entsprechendes Formular befindet sich auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter „Wahlen“. Sie können das Formular auch über den QR- Code öffnen. 

 

   Bereitschaftserklärung 

 

Die Bereitschaftserklärung soll bis zum 29. Dezember 2023 übermittelt werden.
(E-Mail: , Fax: 035365 41138 oder Abgabe in einem der Bürgerbüros).

 

Natürlich ist es auch möglich sich telefonisch noch genauer zu informieren. Sie erhalten gern 

 

Auskunft

  • von Herrn Schmidt unter der Rufnummer 035365 411-39

  • von Frau Möbius unter der Rufnummer 035365 411-36 oder

  • von Frau Wagenmann unter der Rufnummer 035365-41131.

 

 

Bad Liebenwerda, den 29.11.2023

 

 

Andrea Wagenmann

Wahlleiterin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 29. November 2023

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